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Entschuldigung bei Krankheit

Krankmeldung

Formblatt für Sek I
Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere Regeln zur Entschuldigung von Fehlzeiten in der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 9) und der Sekundarstufe II (EF bis Q2):

Sekundarstufe I

  1. Bei Erkrankung Ihres Kindes informieren Sie die Schule bitte telefonisch oder per Email über das Sekretariat (Tel. 05221/189-3720; Email: koenigin-mathilde-gymnasium@herford.de) unter Angabe des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin, so dass diese/r umgehend informiert werden kann.
  2. Trotz erfolgter telefonischer Abmeldung muss jede Fehlzeit zusätzlich bei der Klassenleitung innerhalb von zwei Wochen nach Wiederbesuch der Schule schriftlich von Ihnen entschuldigt werden.
  3. Für die Klassen 5 und 6 entschuldigen Sie die Fehlzeiten über das Entschuldigungsformular im Schulplaner ab S. 132. Für die Klassen 7 bis 9 nutzen Sie bitte unser Entschuldigungsformular (Bitte entschuldigen Sie für die Klassen 7 bis 9 nicht mehr über das Schülerbuch!).
  4. Fehlzeiten, die sich aus der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung ergeben (z. B. Teilnahme an einem Turnier mit einer Schulmannschaft oder an einer Exkursion), sind immer entschuldigt und werden auch nicht als Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt. Hierfür müssen Sie selbst keine Entschuldigung vorlegen. Wir bitten jedoch ihre Kinder darum, den/die Fach- und den/die Klassenlehrer/in vorab nochmals selbst über das Fehlen und die Art der Schulveranstaltung zu informieren.
  5. Für im Vorfeld abzusehende Fehlzeiten wie z. B. geplante Arzttermine, Konfirmationsfahrten oder Ähnliches müssen Sie Ihre Kinder vor dem Fehlen beurlauben lassen. Dies kann für bis zu 3 Tage der/die Klassenlehrer/in vornehmen. Über diesen Zeitrahmen hinausgehende Beurlaubungen können nur durch die Schulleitung ausgesprochen werden. Gleiches gilt für Beurlaubungen unmittelbar vor/nach Ferientagen.

Sekundarstufe II

  1. Ist ein/e Schüler/in der Oberstufe durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen daran gehindert den Unterricht zu besuchen, so ist die Schule telefonisch oder per Email zu benachrichtigen (Tel. 05221/189-3720; Email: koenigin-mathilde-gymnasium@herford.de). Unmittelbar nach Wiedererscheinen legt der/die Schüler/in eine schriftliche Entschuldigung allen Fachlehrer/innen, bei denen er/sie Unterricht versäumt hat, zur Abzeichnung vor.
    Die Entschuldigung erfolgt ausschließlich auf dem Formblatt, das die Schüler/innen von der Jahrgangsstufenleitung erhalten. Alle Formblätter sollten als Nachweis für entschuldigte Fehlstunden sorgfältig aufbewahrt werden!
  2. Erkrankt ein/e Schüler/in während der Unterrichtszeit, so muss er/sie sich zunächst im Sekretariat abmelden und sich anschließend in den Ordner vor dem Sekretariat eintragen.
  3. Ist ein/e Schüler/in an einem Klausurtag kurzfristig nicht schulfähig, muss er/sie unmittelbar am Morgen des Klausurtages die Schule telefonisch benachrichtigen und muss für diesen Tag ein ärztliches Attest auf eigene Kosten ausstellen lassen. Nach Beendigung der Erkrankung muss dieses Attest umgehend der Jahrgangsstufenleitung vorgelegt werden.
  4. Schuldhaft versäumte Leistungsnachweise (Klausuren/sonstige Mitarbeit) werden wie eine ungenügende Leistung gewertet. Schuldhaft versäumte Klausuren können nicht nachgeschrieben werden. Versäumt ein/e Schüler/in den Unterricht häufig aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen, so ist die Anrechenbarkeit des Kurses und damit die Fortsetzung der Oberstufen-Laufbahn gefährdet.
    Versäumt ein/e volljährige/r, nicht mehr schulpflichtige/r Schüler/in innerhalb eines Monats (30 Tage) 20 oder mehr Stunden unentschuldigt, so kann er/sie nach Androhung von der Schule entlassen werden.
  5. Bei vorhersehbaren Versäumnissen aus wichtigen Gründen wie z. B. geplante Arzttermine oder Ähnliches muss der/die Schüler/in frühzeitig eine Beurlaubung bei der Jahrgangsstufenleitung beantragen. Dies kann für bis zu 3 Tage die Jahrgangsstufenleitung genehmigen. Für Klausurtage wird keine Beurlaubung erteilt. Über den Zeitrahmen von drei Tagen hinausgehende Beurlaubungen können nur durch die Schulleitung ausgesprochen werden. Gleiches gilt für Beurlaubungen unmittelbar vor/nach Ferientagen. Unentschuldigtes Fehlen vor oder im Anschluss an Ferien kann zu einem Ordnungsgeld von bis zu 300 € pro Tag führen.
Bei Fragen zum Entschuldigungsverfahren erteilen die Klassenlehrer/innen bzw. Stufenleitungen sowie die Unter-, Mittel-, Oberstufen-Koordinatorinnen gerne Auskunft.
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