Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet pro Klasse ein Elternabend, die sogenannte Klassenpflegschaftssitzung statt, bei dem die anwesenden Eltern einen Vorsitz und eine Stellvertretung für die Klassenpflegschaft wählen. Diese gewählten Vertretungen sind ansprechbar für die Eltern der entsprechenden Klasse und vertreten deren Interessen den Klassenlehrer:innen gegenüber und in der Schulpflegschaft.
In diesen Sitzungen bekommen Eltern wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihrer Kinder betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung neben einer wichtigen Informationsquelle auch eine gute Möglichkeit sich mit anderen Eltern auszutauschen und abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.
Jede Klassenpflegschaftssitzung dient dem Austausch über den Entwicklungsstand der Klasse (Leistungsstand, sozialer Zusammenhalt und pädagogische Fragen) und hat das Ziel, den gemeinsamen Erziehungsauftrag zum Wohl der Kinder besser aufeinander abzustimmen.
Unabhängig von den Elternabenden können Elternstammtische organisiert werden. Diese sind hilfreich, um sich innerhalb der Elternschaft besser kennenzulernen und zu vernetzen, sowie um mögliche Themen inhaltlich zu bündeln (z.B. im Vorfeld eines Elternabends).
Ab Einführungsphase (EF) (G8: Klasse 10 ; G9: Klasse 11) bis zum Abitur löst sich der Klassenverbund auf und wird durch ein individuelles Wahl-Kurssystem ersetzt. Um auch hier die Interessen der Eltern und der Schüler:innen zu bündeln, bilden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft.
Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schüler eine Vertretung und eine Stellvertretung für die Schulpflegschaft.
Nachdem eine Stelle ausgeschrieben wurde, stellt die Bezirksregierung eine Liste von Kandidaten/-innen zusammen, die sich dann nacheinander in den jeweiligen Schulen der Auswahlkommission vorstellen.
Dieses Gremium setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied der Eltern- und Lehrerschaft, einer Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen sowie der Schulleitung.
Nach Beratung wird eine Reihenfolge festgelegt und unverzüglich an die Bezirksregierung gemeldet.